Datenschutzbestimmungen
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Allgemein
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Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Eine betroffene Person ist eine Person, über die personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung umfasst jeden Umgang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren, insbesondere die Speicherung, Weitergabe, Beschaffung, Löschung, Aufbewahrung, Veränderung, Vernichtung und Verwendung personenbezogener Daten.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzrecht. Sofern und soweit die EU-DSGVO anwendbar ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten darüber hinaus auf folgenden Rechtsgrundlagen in Verbindung mit Art. 6 (1) GDPR:

  • lit. a) Verarbeitung personenbezogener Daten mit Einwilligung der betroffenen Person.
  • lit. b) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person sowie zur Durchführung entsprechender vorvertraglicher Maßnahmen.
  • lit. c) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir nach geltendem Recht der EU oder nach geltendem Recht eines Landes,
  • in dem die GDPR ganz oder teilweise anwendbar ist, unterliegen.
  • lit. d) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person.
  • lit. f) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder von Dritten, sofern nicht die Grundfreiheiten und Rechte und Interessen der betroffenen Person überwiegen. Zu den berechtigten Interessen gehören insbesondere unser geschäftliches Interesse, unsere Website bereitstellen zu können, die Informationssicherheit, die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche und die Einhaltung des schweizerischen Rechts.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten für die Dauer, die für den jeweiligen Zweck oder die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Bei längerfristigen Aufbewahrungspflichten aufgrund gesetzlicher und anderer Verpflichtungen, denen wir unterliegen, schränken wir die Bearbeitung entsprechend ein.

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Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit in Altishofen

 

Seit dem 1. Januar 2022 bieten wir zusammen mit den Gemeinden Egolzwil, Nebikon und Wauwil die Jugendarbeit unter einem Dach an. Ergänzend zu den vier Einwohnergemeinden gehört auch die kath. Kirchgemeinde Egolzwil-Wauwil zur Trägerschaft. Die Zusammenarbeit ist in einem Gemeindevertrag geregelt. Darin wird die Organisation, der Auftrag und die Finanzierung des Betriebes festgelegt. Die Trägerschaft Jugendarbeit setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:

Altishofen Delia Bühler, Ressort Bildung, Sport und Kultur (Präsidium)
Egolzwil Antoinette Wicki, Ressort Soziales und Gesundheit
Nebikon Gerold Meyer, Ressort Bildung
  Sara Schuppan, Koordinatorin Sozialraumorientierte Schule und Gemeinde
Wauwil René Schönauer, Ressort Soziales
Kirchgemeinde Doris Zemp, ortsverantwortliche Seelsorgerin Egolzwil-Wauwil
Gemeindeübergreifend Reto Häfliger, Schulsozialarbeiter und operative Leitung JA 

 

 

Ansprechperson für alle Jugendlichen

Miriam Furrer, Jugendarbeiterin

Kontakt: 079 522 04 59 & WhatsApp

jugendarbeit@junewa.ch

Karin Steinmann, Jugendarbeits-Assistentin

Kontakt: 079 697 11 11 & WhatsApp

jugendarbeit@junewa.ch

 

Das aktuelle Programm für die offene Jugendarbeit finden Sie unter folgendem Link:

 

Spielgruppe

Information Spielgruppe

Spielgruppe 2024 2025.pdf (1,0 MB)
Elterninformationen

Hier finden Sie wichtige Elterninformationen in digitaler Form.

Ferienplan SJ 2024/25

 

Schulbeginn Mo 19.08.2024
Schulschluss Fr 27.09.2024
Herbstferien Sa 28.09.2024 - So 13.10.2024
Schulbeginn Mo 14.10.2024
Schulschluss Fr 20.12.2024
Weihnachtsferien Sa 21.12.2024 - So 05.01.2025
Schulbeginn Mo 06.01.2025
Schulschluss Fr 21.02.2025
Fasnachtsferien Sa 22.02.2025 – So 09.03.2025
Schulbeginn Mo 10.03.2025
Schulschluss Do 17.04.2025
Osterferien Fr 18.04.2025– So 04.05.2025
Schulbeginn Mo 05.05.2025
Schulschluss Fr 04.07.2025
Sommerferien Sa 05.07.2025 – So 17.08.2025
Weitere schulfreie Tage 
Allerheiligen

Fr, 01.11.2024

Martinstag

Mo 11.11.2024

Maria Empfängnis So 08.12.2024
Auffahrt Do 29.05.2025
Brücke Fr 30.05.2025
Pfingstmontag Mo 09.06.2025
Fronleichnam Do 19.06.2025
Brücke Fr 20.06.2025
Schuljahr 2025/26
Schulbeginn Mo 18.08.2025

 

Bibliothek

Öffnungszeiten Bilbiothek:

Montag: 18.30 Uhr - 19.30 Uhr

Mittwoch: 07.30 Uhr - 08.00 Uhr

Freitag: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

 

Ansprechperson:

Corinne Kaufmann Müller   062 756 34 38
 Eichbühl 5a  bibliothek@schulealtishofen.ch
 6246 Altishofen  
Richtlinien zur Gewährung von Unterrichtsdispens

Gemäss § 21 des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) sind die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch
und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich. Sie sind berechtigt, für ihre Kinder Urlaub
vom Unterricht und von Schulveranstaltungen zu beantragen.

Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV) regelt die Einzelheiten über
den Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen sowie die Folgen
von Widerhandlungen gegen diese Verpflichtung.

In Ergänzung zu dieser Verordnung werden im Sinne von § 18 für die Schule Altishofen und die Schule Nebikon
folgende gemeinsame Bestimmungen erlassen:

1. Unvorhersehbare Abwesenheiten

1.1. Meldepflicht
Unvorhersehbare Abwesenheiten (Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen
oder wesentlich erschweren, wie Krankheit oder Unfall) sind von den Erziehungsberechtigten
der zuständigen Lehrperson mit Angabe des Grundes sofort zu melden.

1.2. Unentschuldigte Absenz
Eine Abwesenheit, die nicht begründet innert vier Tagen mittels Formular gemeldet wird
oder deren Begründung keine Unvorhersehbarkeit darzustellen vermag, gilt als unentschuldigte Absenz.

 

2. Vorhersehbare Dispensationen

2.1. Begründeter Urlaub

2.1.1. Gründe für eine Dispensation
Für folgende Fälle werden Lernende auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin
vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert:

  • Hochzeit / Todesfall in der Familie.
  • Dringlicher Arzt- oder Zahnarztbesuch, sofern kein Termin ausserhalb der Unter-
    richtszeit möglich ist.
  • Teilnahme an Wettkämpfen, sofern dafür eine Qualifikation zu bestehen war.
  • Berufsberatung, Schnupperlehre (9. Schuljahr) und Vorstellungsgespräche, sofern kein Termin
    ausserhalb der Unterrichtszeit möglich ist.
2.1.2. Zuständige Stellen und Fristen
Gesuche für begründeten Urlaub sind mittels Formular schriftlich zu richten:
  • bis 3 Tage sofort an die Klassenlehrperson
  • bis 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulleitung

  • über 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulpflege
 
2.2. Unbegründeter Urlaub

2.2.1. Jokerhalbtage
Die Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung, ohne Angabe eines Grundes,
für ihr Kind max. 4 Schulhalbtage Dispens pro Schuljahr beanspruchen.

2.2.2. Besondere Bestimmungen für den Bezug von Jokerhalbtagen
Jokerhalbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden.
Erziehungsberechtigte haben Jokerhalbtage mind. eine Woche im Voraus mit dem entsprechenden Meldeformular
bei der Klassenlehrperson anzumelden.
In Ausnahmefällen tritt die Schulleitung auf verspätet eingereichte Meldungen nur ein,
sofern eine schriftliche Begründung seitens der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Klassenlehrperson führt die Kontrolle über bezogene Jokertage.
Verpasster Unterrichtsstoff muss von den Schülerinnen und Schülern in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden.
Prüfungen und Tests haben sie nachzuholen.
Jokerhalbtage dürfen nicht in der letzten bzw. in der ersten Schulwoche eines Schuljahres
(zur Verlängerung der Sommerferien) bezogen werden.
Am Ende eines Schuljahres verfallen nichtbezogene Jokerhalbtage. Sie können nicht kompensiert,
bzw. auf das neue Schuljahr übertragen werden.

 

3. Formulare

Sämtliche Formulare können bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden.

 

4. Bussen

Erziehungsberechtigte, die gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstossen, können gemäss
§ 18 der Verordnung zum Volksschulbildungsgesetz von der Schulleitung mit einer Ordnungsbusse
bis zu Fr. 1500.- bestraft werden. Im Wiederholungsfall kann die Schulpflege eine Busse bis zu Fr. 3000.- aussprechen.

 

5. Betreuungssituation bei Stundenausfällen während der Blockzeiten (s. auch Merkblatt für die Eltern):

- Sind die Ausfälle geplant (Hospitationen, Weiterbildungen ect.) steht immer ein Betreuungsangebot bereit.
- Handelt es sich um Krankheit der Lehrperson, so ist er erste Tag durch die Schule garantiert.

 

6. Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden von der Schulpflege und Schulleitung der Gemeinde Altishofen für das Schuljahrr 2010/11
genehmigt. Für die Schule Nebikon ist ein neues Reglement in Kraft gesetzt (ab Schuljahr 2009/10).

6246 Altishofen, August 2009

Schuldienste Dagmersellen

Logopädischer Dienst

 
 Gemeindehausweg 1, 6252 Dagmersellen 062 748 46 10
 lpd@schuldienste.ch www.schuldienste.ch

Wir möchten erreichen, dass Ihr Kind mit Freude und Selbstvertrauen sprechen kann. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind

  • zwischen 2 und 3 Jahren nur wenige Wörter spricht. 
  • nach einer sprachlichen Aufforderung nicht entsprechend reagiert. 
  • zwischen 3 und 4 Jahren von aussenstehenden Personen nicht verstanden wird, weil es Schwierigkeiten mit der Laut- und Satzbildung hat. 
  • nur wenige Wörter kennt oder Wörter nicht findet. 
  • nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen oder Wörtern hängenbleibt. 
  • immer eine heisere Stimme hat oder näselt. 
  • sowohl in der Muttersprache als auch in der Zweitsprache Deutsch Schwierigkeiten hat. 

Das Angebot des Logopädischen Dienstes umfasst Abklärung, Beratung und individuelle Therapie. Jedes Jahr führen wir nach den Herbstferien Logopädische Erfassungen im Kindergarten durch. Dies bedeutet, dass sprachlich auffällige Kinder bezüglich ihrer sprachlichen Entwicklung erfasst werden. In einem Brief oder telefonisch teilen wir den Eltern unsere Beobachtungen mit und schlagen, wenn nötig, weitere Massnahmen vor. 

Wenn Kinder kleinere, entwicklungsbedingte sprachliche Unfertigkeiten zeigen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie therapiebedürftig sind. Bei diesen Kindern führen wir nach Bedarf telefonische Beratungen durch. 

 

Personen und Zuständigkeiten

Sekretariat  

Eliane Kjaer

eliane.kjaer@schuldienste.ch

 

   

Psychomotorik Therapiestelle

 
Bürohaus zur Moschti, Altishoferstrasse 5, 6252 Dagmersellen 062 748 46 23
pmt@schuldienste.ch www.schuldienste.ch

Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder, welche Auffälligkeiten in der Bewegung (Grob-, Fein- und Grafomotorik) und der Wahrnehmung zeigen.

Sie beobachten beim Kind:

  • Schwierigkeiten beim Gleichgewicht, der Bewegungskoordination und Tonusregulation
  • ungeschickte Alltagshandlungen
  • motorische Hemmung, Passivität oder auffallende Unruhe, ständiger Bewegungsdrang
  • Unsicherheiten in der Orientierung am eigenen Körper und im Raum
  • Mühe beim Basteln, Zeichnen und Schreiben
  • geringes Selbstwertgefühl, ängstliches Verhalten, niedrige Frustrationstoleranz
  • wenig oder erschwerten Kontakt zu anderen Kinder

Solche Beobachtungen können auf einen psychomotorischen Unterstützungsbedarf hinweisen. Gerne stehen wir Ihnen als Fachpersonen zur Verfügung, um die Schwierigkeiten genauer zu erfassen und weitere mögliche Schritte zu planen. Wir bieten Abklärung, Beratung und Therapie an.

 

Schulpsychologischer Dienst

 
Bürohaus zur Moschti, Altishoferstrasse 5, 6252 Dagmersellen 062 748 96 96
spd@schuldienste.ch www.schuldienste.ch
Sekretariat     
Petra Süess petra.sueess@schuldienste.ch 062 748 96 96
Erreichbarkeit: Dienstagvormittag bis Donnerstagvormittag
Während der Schulferien ist das Sekretariat geschlossen
07.45 - 11.15 Uhr  
Zuständige Psychologin    
 Pia Helfenstein, M. Sc. Psychologin FSP pia.helfenstein@schuldienste.ch 062 748 96 91

Der Schulpsychologische Dienst ist ein Beratungsdienst für:

  • Schülerinnen und Schüler der Volksschule
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer
  • Fachpersonen der Schule, Therapie und Mitglieder der Schulbehörde

Wir sprechen mit den beteiligten Personen. Wir besuchen bei Bedarf die Schulklassen. Wir beraten Sie und vermitteln andere Fachstellen. Wir bearbeiten gemeinsam Fragestellungen, suchen Lösungen und geben Empfehlungen ab.

Abklärung:

Wir bieten Abklärungen zu folgenden Themen mit integrierter punktueller Beratung und Empfehlung an:

  • Lernen und Leisten (z.B. Lernzielanpassung, Teilleistungsthemen, gute Begabung)
  • Sonderschulabklärungen in den Bereichen Verhaltensbehinderung und geistige Behinderung
  • Schullaufbahn (z.B. Repetition)
  • Verhalten und psychische Probleme