Offene Jugendarbeit in Altishofen
Seit dem 1. Januar 2022 bieten wir zusammen mit den Gemeinden Egolzwil, Nebikon und Wauwil die Jugendarbeit unter einem Dach an. Ergänzend zu den vier Einwohnergemeinden gehört auch die kath. Kirchgemeinde Egolzwil-Wauwil zur Trägerschaft. Die Zusammenarbeit ist in einem Gemeindevertrag geregelt. Darin wird die Organisation, der Auftrag und die Finanzierung des Betriebes festgelegt. Die Trägerschaft Jugendarbeit setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:
Altishofen | Delia Bühler, Ressort Bildung, Sport und Kultur (Präsidium) |
Egolzwil | Antoinette Wicki, Ressort Soziales und Gesundheit |
Nebikon | Gerold Meyer, Ressort Bildung |
Sara Schuppan, Koordinatorin Sozialraumorientierte Schule und Gemeinde | |
Wauwil | René Schönauer, Ressort Soziales |
Kirchgemeinde | Doris Zemp, ortsverantwortliche Seelsorgerin Egolzwil-Wauwil |
Gemeindeübergreifend | Reto Häfliger, Schulsozialarbeiter und operative Leitung JA |
Ansprechperson für alle Jugendlichen
Miriam Furrer, Jugendarbeiterin
Kontakt: 079 522 04 59 & WhatsApp
Karin Steinmann, Jugendarbeits-Assistentin
Kontakt: 079 697 11 11 & WhatsApp
Das aktuelle Programm für die offene Jugendarbeit finden Sie unter folgendem Link:
Hier finden Sie wichtige Elterninformationen in digitaler Form.
Schulbeginn | Mo 21.08.2023 |
Schulschluss | Fr 29.09.2023 |
Herbstferien | Sa 30.09.2023 - So 15.10.2023 |
Schulbeginn | Mo 16.10.2023 |
Schulschluss | Fr 22.12.2023 |
Weihnachtsferien | Sa 23.12.2023 - So 07.01.2024 |
Schulbeginn | Mo 08.01.2024 |
Schulschluss | Fr 02.02.2024 |
Fasnachtsferien | Sa 03.02.2024 – So 18.02.2024 |
Schulbeginn | Mo 19.02.2024 |
Schulschluss | Do 28.03.2023 |
Osterferien | Fr 29.03.2024– So 14.04.2024 |
Schulbeginn | Mo 15.04.2024 |
Schulschluss | Fr 05.07.2024 |
Sommerferien | Sa 06.07.2024 – So 18.08.2024 |
Weitere schulfreie Tage | |
Allerheiligen |
MI, 01.11.2023 |
Martinstag |
Sa 11.11.2023 |
Maria Empfängnis | Fr 08.12.2023 |
Auffahrt | Do 09.05.2024 |
Brücke | Fr 10.05.2024 |
Pfingstmontag | Mo 20.05.2024 |
Fronleichnam | Do 30.05.2024 |
Brücke | Fr 31.05.2024 |
Schuljahr 2024/25 | |
Schulbeginn | Mo 19.08.2024 |
Die Schulmessen finden jeweils am Mittwoch um 08.00 Uhr statt.
Eröffnungsgottesdienst | Mittwoch, 23. August 2023 |
1./2. Klassen A und B |
Mittwoch, 24. Januar 2024, Schulgottesdienst |
3./4. Klassen A und B |
Mittwoch, 08. Mai 2024, Schulgottesdienst |
5./6. Klassen A und B |
Mittwoch, 25. Oktober 2023, Schulgottesdienst |
Rorate-Messe |
Mittwoch, 13. Dezember 2023, 06.30 Uhr |
Schlussfeier |
Mittwoch, 03. Juli 2024 |
Die Schulmessen finden während der obligatorischen Schulzeit statt. Wer nicht an der Schulmesse teilnimmt, wird im Schulhaus betreut.
Öffnungszeiten Bilbiothek:
Montag: 18.30 - 19.30 Uhr
Freitag: 15.00 - 16.00 Uhr
Ansprechperson:
Corinne Kaufmann Müller | 062 756 34 38 |
Eichbühl 5a | bibliothek@schulealtishofen.ch |
6246 Altishofen |
Gemäss § 21 des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) sind die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch
und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich. Sie sind berechtigt, für ihre Kinder Urlaub
vom Unterricht und von Schulveranstaltungen zu beantragen.
Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV) regelt die Einzelheiten über
den Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen sowie die Folgen
von Widerhandlungen gegen diese Verpflichtung.
In Ergänzung zu dieser Verordnung werden im Sinne von § 18 für die Schule Altishofen und die Schule Nebikon
folgende gemeinsame Bestimmungen erlassen:
1. Unvorhersehbare Abwesenheiten
1.1. Meldepflicht
Unvorhersehbare Abwesenheiten (Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen
oder wesentlich erschweren, wie Krankheit oder Unfall) sind von den Erziehungsberechtigten
der zuständigen Lehrperson mit Angabe des Grundes sofort zu melden.
1.2. Unentschuldigte Absenz
Eine Abwesenheit, die nicht begründet innert vier Tagen mittels Formular gemeldet wird
oder deren Begründung keine Unvorhersehbarkeit darzustellen vermag, gilt als unentschuldigte Absenz.
2. Vorhersehbare Dispensationen
2.1. Begründeter Urlaub
2.1.1. Gründe für eine Dispensation
Für folgende Fälle werden Lernende auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin
vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert:
- Hochzeit / Todesfall in der Familie.
- Dringlicher Arzt- oder Zahnarztbesuch, sofern kein Termin ausserhalb der Unter-
richtszeit möglich ist. - Teilnahme an Wettkämpfen, sofern dafür eine Qualifikation zu bestehen war.
- Berufsberatung, Schnupperlehre (9. Schuljahr) und Vorstellungsgespräche, sofern kein Termin
ausserhalb der Unterrichtszeit möglich ist.
-
bis 3 Tage sofort an die Klassenlehrperson
-
bis 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulleitung
- über 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulpflege
2.2.1. Jokerhalbtage
Die Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung, ohne Angabe eines Grundes,
für ihr Kind max. 4 Schulhalbtage Dispens pro Schuljahr beanspruchen.
Jokerhalbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden.
bei der Klassenlehrperson anzumelden.
sofern eine schriftliche Begründung seitens der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Prüfungen und Tests haben sie nachzuholen.
(zur Verlängerung der Sommerferien) bezogen werden.
bzw. auf das neue Schuljahr übertragen werden.
3. Formulare
Sämtliche Formulare können bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden.
4. Bussen
Erziehungsberechtigte, die gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstossen, können gemäss
§ 18 der Verordnung zum Volksschulbildungsgesetz von der Schulleitung mit einer Ordnungsbusse
bis zu Fr. 1500.- bestraft werden. Im Wiederholungsfall kann die Schulpflege eine Busse bis zu Fr. 3000.- aussprechen.
5. Betreuungssituation bei Stundenausfällen während der Blockzeiten (s. auch Merkblatt für die Eltern):
- Sind die Ausfälle geplant (Hospitationen, Weiterbildungen ect.) steht immer ein Betreuungsangebot bereit.
- Handelt es sich um Krankheit der Lehrperson, so ist er erste Tag durch die Schule garantiert.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinien wurden von der Schulpflege und Schulleitung der Gemeinde Altishofen für das Schuljahrr 2010/11
genehmigt. Für die Schule Nebikon ist ein neues Reglement in Kraft gesetzt (ab Schuljahr 2009/10).
6246 Altishofen, August 2009
Logopädischer Dienst
Gemeindehausweg 1, 6252 Dagmersellen | 062 748 46 10 |
lpd@schuldienste.ch | www.schuldienste.ch |
Wir möchten erreichen, dass Ihr Kind mit Freude und Selbstvertrauen sprechen kann. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind
- zwischen 2 und 3 Jahren nur wenige Wörter spricht.
- nach einer sprachlichen Aufforderung nicht entsprechend reagiert.
- zwischen 3 und 4 Jahren von aussenstehenden Personen nicht verstanden wird, weil es Schwierigkeiten mit der Laut- und Satzbildung hat.
- nur wenige Wörter kennt oder Wörter nicht findet.
- nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen oder Wörtern hängenbleibt.
- immer eine heisere Stimme hat oder näselt.
- sowohl in der Muttersprache als auch in der Zweitsprache Deutsch Schwierigkeiten hat.
Das Angebot des Logopädischen Dienstes umfasst Abklärung, Beratung und individuelle Therapie. Jedes Jahr führen wir nach den Herbstferien Logopädische Erfassungen im Kindergarten durch. Dies bedeutet, dass sprachlich auffällige Kinder bezüglich ihrer sprachlichen Entwicklung erfasst werden. In einem Brief oder telefonisch teilen wir den Eltern unsere Beobachtungen mit und schlagen, wenn nötig, weitere Massnahmen vor.
Wenn Kinder kleinere, entwicklungsbedingte sprachliche Unfertigkeiten zeigen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie therapiebedürftig sind. Bei diesen Kindern führen wir nach Bedarf telefonische Beratungen durch.
Personen und Zuständigkeiten
Zuständig für Altishofen: | Zuständig für Ebersecken: |
Esther Kaufmann Tel 062 748 46 18 esther.kaufmann@schuldienste.ch Arbeitstage: MO, DO |
Damaris Lässer Tel 062 748 46 13 damaris.laesser@schuldienste.ch Arbeitstage: |
Psychomotorik Therapiestelle
Bürohaus zur Moschti, Altishoferstrasse 5, 6252 Dagmersellen | 062 748 46 23 |
pmt@schuldienste.ch | www.schuldienste.ch |
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder, welche Auffälligkeiten in der Bewegung (Grob-, Fein- und Grafomotorik) und der Wahrnehmung zeigen.
Sie beobachten beim Kind:
- Schwierigkeiten beim Gleichgewicht, der Bewegungskoordination und Tonusregulation
- ungeschickte Alltagshandlungen
- motorische Hemmung, Passivität oder auffallende Unruhe, ständiger Bewegungsdrang
- Unsicherheiten in der Orientierung am eigenen Körper und im Raum
- Mühe beim Basteln, Zeichnen und Schreiben
- geringes Selbstwertgefühl, ängstliches Verhalten, niedrige Frustrationstoleranz
- wenig oder erschwerten Kontakt zu anderen Kinder
Solche Beobachtungen können auf einen psychomotorischen Unterstützungsbedarf hinweisen. Gerne stehen wir Ihnen als Fachpersonen zur Verfügung, um die Schwierigkeiten genauer zu erfassen und weitere mögliche Schritte zu planen. Wir bieten Abklärung, Beratung und Therapie an.
Schulpsychologischer Dienst
Bürohaus zur Moschti, Altishoferstrasse 5, 6252 Dagmersellen | 062 748 96 96 |
spd@schuldienste.ch | www.schuldienste.ch |
Sekretariat | ||
Petra Süess | petra.sueess@schuldienste.ch | 062 748 96 96 |
Erreichbarkeit: Dienstagvormittag bis Donnerstagvormittag
Während der Schulferien ist das Sekretariat geschlossen
|
07.45 - 11.15 Uhr |
Zuständige Psychologin | ||
Pia Helfenstein, M. Sc. Psychologin FSP | pia.helfenstein@schuldienste.ch | 062 748 96 91 |
Der Schulpsychologische Dienst ist ein Beratungsdienst für:
- Schülerinnen und Schüler der Volksschule
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer
- Fachpersonen der Schule, Therapie und Mitglieder der Schulbehörde
Wir sprechen mit den beteiligten Personen. Wir besuchen bei Bedarf die Schulklassen. Wir beraten Sie und vermitteln andere Fachstellen. Wir bearbeiten gemeinsam Fragestellungen, suchen Lösungen und geben Empfehlungen ab.
Abklärung:
Wir bieten Abklärungen zu folgenden Themen mit integrierter punktueller Beratung und Empfehlung an:
- Lernen und Leisten (z.B. Lernzielanpassung, Teilleistungsthemen, gute Begabung)
- Sonderschulabklärungen in den Bereichen Verhaltensbehinderung und geistige Behinderung
- Schullaufbahn (z.B. Repetition)
- Verhalten und psychische Probleme