Altersdurchmischtes Lernen

Auswertung Eltern- und Schülerumfrage

Ende Mai/Anfangs Juni wurden die Eltern mittels Fragebogen in den Bereichen „ganze Schule“ und „altersgemischtes Lernen AgL“ befragt. Mit rund 74%, also 73 von 99 Bogen, wurde eine gute Rücklaufquote erreicht.

Im Folgenden möchten wir Sie über die Ergebnisse informieren:

  • Die Mehrheit der Eltern (65 %) beantwortet die Frage, ob sie die Altersdurchmischung in den Klassen förderlich fänden, mit „trifft sehr zu“ oder „trifft zu“. Nur 5% finden, dies treffe überhaupt nicht zu (viele kein Urteil).
  • Bei den Direktbetroffenen fällt das Urteil besser aus. 84% der Kinder geben an, der Unterricht in altersgemischten Klassen gefalle ihnen gut oder sehr gut.
  • 78% der Eltern finden, dass sie mit der Umsetzung des altersgemischten Lernens an der Schule Altishofen zufrieden sind.
  • Obwohl eine relative hohe Prozentzahl (85%) den sozialen Umgang der Kinder untereinander gut finden, zeigen uns die 12% an, dass wir ein Augenmerk darauf richten müssen. Dies ist für uns ein wichtiges Ziel in den nächsten Jahren.

Nach rund einem Jahr altersgemischtem Unterricht an allen Klassen ist der Einstieg geglückt. Natürlich wird sich unsere Arbeit ständig weiterentwickeln und verbessern.

Aus den Diagrammen im angefügten Dokument können Sie noch genauere Informationen entnehmen.

 

Förderkonzept

IF-Konzept der Schule Altishofen

Gültig ab dem Schuljahr 2016/17

1 Grundlagen

  • Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400a, § 8 Förderangebote
  • Volksschulverordnung SRL Nr. 405, § 7 Klassenbestände
  • Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 vom 12.04.2011
  • Verordnung über die Sonderschulung, SRL Nr. 409, § 14 IS
  • Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405 a, § 9, 19, 20, 23
  • Besoldungsverordnung SRL Nr. 75
  • Merkblatt: Richtwerte für die Förderangebote
  • Merkblatt LRS und RS
  • Merkblatt Interventionen bei Lernenden mit Verhaltensschwierigkeiten
  • Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz
  • Merkblatt Schulbauten
  • Merkblatt „Umgang mit Lese-Rechtsschreibstörungen und Rechenstörungen an den Volksschulen (Nachteilsausgleich)", DVS Luzern. Mai 2015 (neuste Fassung)
  • Dokument „Altersgemischtes Lernen": Bildungsarbeit an heterogenen Klassen", PH Luzern
  • „Der Vielfalt Raum und Struktur geben. Unterricht mit Kindern von 4 – 8, Achermann, E., Schulverlag, 2009
  • „Altersdurchmischtes Lernen AdL. Auf dem Weg zur individualisierenden Gemeinschaftsschule. Primarstufe", Achermann, E. und Gehrig, H., Schulverlag, 2011
  • Broschüre „Integrative Förderung, Kindergarten und Primarschule", DVS Luzern, 2011
  • Umsetzungshilfe „Auffälliges Verhalten, eine Herausforderung", DVS Luzern
  • Broschüre „Begabte Kinder an unseren Volksschulen", DVS Luzern. 2011
  • Broschüre „Deutsch als Zweitsprache", DVS Luzern. 2013
  • Kantonales Konzept für die Sonderschulung, DVS Luzern. 2012
  • Lehrpläne des Kantons Luzern, bzw. ab Schuljahr 2016/17: Lehrplan 21
  • Leitbild der Schule Altishofen, 2015

 

2 Pädagogisches Verständnis der Schule Altishofen

2.1 Aussagen zum Leitbild der Schule Altishofen

„Es ist normal, verschieden zu sein." (Richard von Weizsäcker 1920-2015).
Die Schule Altishofen setzt sich dafür ein, dass möglichst alle Kinder der Gemeinde Altishofen die Schule an ihrem Wohnort besuchen können.
Die Lehrpersonen der Schule Altishofen stellen das Kind in seiner Einzigartigkeit ins Zentrum. Sie schaffen eine vertrauensbildende Atmosphäre. Schüler und Schülerinnen lernen in altersgemischten Gruppen miteinander, voneinander und untereinander und mit allen Sinnen und in vielfältigen Formen. Sie erleben auf diese Weise, sich als mitgestaltendes Mitglied der Schule zu erfahren.
Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden darin, ihre Möglichkeiten, Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und Fertigkeiten zu entwickeln. Sie stehen den Lernenden zur Seite und begleiten sie auf ihren unterschiedlichen Lernwegen. Sie unterstützen die Lernenden, für ihr Verhalten, ihr Lernen und ihr Agieren in der Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
Die Lehrpersonen pflegen eine wertschätzende Rückmeldekultur. Sie würdigen ausdrücklich und differenziert die Lernentwicklung, die Anstrengungen und Leistungen der Lernenden. Sie fördern und beurteilen jeden Schüler und jede Schülerin ganzheitlich.
Die Lehrpersonen sind überzeugt, dass jedes Kind sich als „wohltuende Ausnahme" (Alexandre Jollien, 2003) entdeckt und ein Selbstkonzept entwickelt, das es selbstsicher seinen individuellen Lernweg gehen lässt.
Die Lehrpersonen verstehen ihre Rolle systemisch. Sie wissen, dass die Erziehungsberechtigten die erzieherische Hauptverantwortung für ihr Kind tragen. Den Lehrpersonen ist eine enge Zusammenarbeit mit ihnen selbstverständlich und sie betrachten die Erziehungsberechtigten als die wichtigsten Bildungs- und Erziehungspartner.

 

2.2 Förderangebote und Kooperationsformen: IF / IS / BeFö / DAZ

In allen Fördersettings – wie im Titel sichtbar – gilt es, ein breites Repertoire von Formen der Zusammenarbeit zu nutzen und diese gezielt einzusetzen. Hier eine Auflistung dazu:

Kooperative Unterrichtsformen

„one teach- one observe"
Eine LP übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet.
„one teach- one drift"
Eine der beiden LP übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt die SuS bei ihrer Arbeit, der Regulation ihres Verhaltens und der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten.
„station teaching"
Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einen, dann von der anderen LP unterrichtet werden.
„parallel teaching"
Jede LP unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen die gleichen Inhalte mit ein.
„remedial teaching"
Eine LP unterrichtet eine Gruppe von SuS, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren.
„supplement teaching"
Die Unterrichtsstunde wird von einer LP durchgeführt, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen SuS, die den Stoff nicht ohne Hilfe bewältigen können.
„team teaching"
KLP und IF/IS-LP DAZ-LP führen den Unterricht mit allen SuS gemeinsam durch. Sie übernehmen gemeinsam und/oder abwechselnd die Führung.

Aus: LÜTJE-KLOSE, BIRGIT/ WILLENBRING, MONIKA (1999): 'Kooperation fällt nicht vom Himmel" - Möglichkeiten der Unterstützung kooperativer Prozesse in Teams von Regelschullehrerin und Sonderpädagogin aus systemischer Sicht, In: Behindertenpädagogik, 1, Seite 2 - 31.

Ergänzend dazu findet sich in der Broschüre der DVS zum "IF-Konzept" eine hilfreiche Darstellung (siehe folgende Übersicht). Bei der Anwendung der gewählten Form ist der folgende Leitsatz bestimmend: "Welche Unterrichtsform unterstützt das Lernen des einzelnen Kindes sowie der Klasse optimal?"

 

3. Unterricht in der AgL-Regelklasse

Es gilt der Grundsatz, den Unterricht so zu gestalten, dass jedes Kind durch eine gute Mischung aus Binnendifferenzierung, offenen Unterrichtsformen und Frontalunterricht seinen Fähig- und Fertigkeiten entsprechend gefordert und gefördert wird. Als Unterrichtsstruktur helfen dazu die vier Bausteine für das altersgemischte Lernen: Thema - Kurs – Plan – freie Tätigkeit (Achermann, Gehrig).
Der pädagogische Schwerpunkt an der Schule Altishofen liegt im Bereich des selbstgesteuerten Lernens, das über alle Schuljahre hinweg kontinuierlich aufgebaut wird. Grundlage dazu bildet ein konstruktivistisches Unterrichtskonzept, in dem Lehrende als Coach agieren, welcher reichhaltige Lernangebote schafft, Lernprozesse initiiert, begleitet und evaluiert. Die SuS erlangen somit eine höhere Selbständigkeit, übernehmen Eigenverantwortung und entwickeln neben den Wissens- und Könnens-Kompetenzen auch überfachliche Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung sind.
Eigenständig Lernende denken über ihre Lernprozesse nach und verstehen sich selbst als gestaltende Akteure davon. Sie können rückblickend ihre erbrachten Leistungen würdigen und neue Lernschritte erkennen. Diese Fähigkeiten gewinnen zunehmend an Bedeutung (Altersgemischtes Lernen, Lehrplan 21).

 

3.1 Rollen, Rechte und Pflichten

Unterrichtsteam der Klasse: Klassenlehrperson, Fachlehrperson/en, IF-LP, DAZ-LP, BeFö-LP

  • Das Unterrichtsteam entscheidet gemeinsam über Planung und Durchführung des Unterrichts. Die Lehrpersonen agieren innerhalb ihrer Aufgabenbereiche.
  • Die Klassenlehrperson gestaltet die Führungsrolle. Sie koordiniert die einzelnen Aufgaben, organisiert und leitet die Elterngespräche und unterhält die Fördervereinbarungen im Klassenunterricht.
  • Das Unterrichtsteam trifft sich regelmässig einmal wöchentlich zur Planung, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und pflegt es einen regelmässigen Austausch. Es reflektiert die eigene Arbeit. Es tauscht sich mit Fachleuten der Schuldienste aus und holt nach Bedarf deren Leistungen ein.

Die Schülerin, der Schüler...

  • trägt eine alters- und entwicklungsgemässe Mitverantwortung für ihren/seinen Lernerfolg

Die Erziehungsberechtigten

  • Sie tragen die erzieherische Hauptverantwortung für ihr Kind. In diesem Sinne ist die Schule ihr wichtigster Bildungs-und Erziehungspartner.
  • Die Erziehungsberechtigten leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zur Förderung ihres Kindes und unterstützen die Bemühungen der Schule.
  • Sie bringen sich an den Beurteilungs- und Fördergesprächen aktiv ein.

 

4. Förderangebote der Schule Altishofen

4.1 Elemente der Förderung in den Klassen

Die Förderung in den Klassen besteht aus mehreren Elementen:

  • Hohe Differenzierung und Individualisierung im Klassenunterricht.
  • IF/IS an den Klassen
  • Integrierte Begabungsförderung in den Klassen: Anreicherung der Lernangebote, Interessenarbeiten nach Gardner (auf allen Stufen)
  • DaZ (auch in der Spielgruppe) nach den kantonalen Vorgaben; neu mit "Sprachgewandt" als Zuweisungsgrundlage.

Ziel ist es, dass alle Förderelemente von der gleichen Lehrperson betreut werden. Diese Zielvorstellung können wir aus organisatorisch-personellen Gründen nicht immer erfüllen.

 

4.2 Ziele der Integrativen Förderung, IF

  • Alle Lernenden der Gemeinde Altishofen mit Schulschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Teilleistungsschwächen, können dank der Integrativen Förderung den Unterricht an ihrem Schulort besuchen.
  • Die Schule Altishofen unterstützt die Lernenden ganzheitlich und fördert sie individuell.
  • Die Kinder werden gleichwertig in den drei Kompetenzen (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) gefördert und zu eigener Aktivität angeleitet (Leitbild).
  • Integrative Förderung ist einerseits eine Unterstützung für Kinder mit speziellen Bedürfnissen. Die Zusammenarbeit aller an der Integrativen Förderung Beteiligten ist deshalb von zentraler Bedeutung.
  • IF ist anderseits ein Angebot für alle Kinder einer Klasse (s. Verordnung) und dient auch der Prävention.
  • Der differenzierte Umgang mit Heterogenität ist eine wichtige Voraussetzung.
  • Die Lehrpersonen gestalten einen Unterricht, welcher Vielfalt als Realität akzeptiert und eine Balance sucht zwischen angemessener Forderung und Förderung.
  • Die beteiligten Lehrpersonen bauen die Kompetenzen der Kinder aus und orientieren sich nicht an Defiziten (ressourcenorientiert). Selbstvertrauen und regenerierende Kräfte werden gestärkt. Damit wird auch der Umgang mit Schwächen einfacher. Die Lehrpersonen sind Fachleute für das Lernen.

In der Gestaltung des Unterrichts kommen verschiedene Unterrichtsformen zur Anwendung (s. unter 2.2). Die Lehrpersonen verstehen und gestalten den Förderunterricht in erster Linie aus dem Blickwinkel des generellen Förderverständnisses „Unterricht für alle". Folgende Grundsätze sind dabei leitend:

1) Grösstmögliche Teilhabe am gemeinsamen Lernen in der Klassen- und Schulgemeinschaft,
2) bestmögliche Förderung,
3) hohe individuelle Leistungen gemessen an den persönlichen Möglichkeiten.
 

4.2.1 Aufgabenbereiche der beteiligten Lehrpersonen

Hier lassen sich drei Schwerpunkte / Arbeitsfelder für alle Beteiligten benennen:

1) Schwerpunkt Prävention: Frühzeitiges Erkennen der Stärken und des Förderbedarfs der Lernenden. Damit wird ein Beitrag zur Chancengleichheit geleistet

2) Schwerpunkt Förderung: Lernender mit besonderem Förderbedarf: umfassendes Erfassen der Potentiale und Definieren des Förderbedarfs.

3) Schwerpunkt Elternmitarbeit: Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in allen Prozessen (Diagnose, Förderplanung, Umsetzung der Förderung, Vereinbarungen etc.).

 

4.2.2 Erkennen von Lernschwierigkeiten oder Teilleistungsschwächen

Die IF unterstützt alle SuS, die dem Unterricht in der Regelklasse vorübergehend oder langfristig nicht folgen können. Dabei lassen sich drei Fördergruppen unterscheiden; die Profile sind nicht immer trennscharf, häufig miteinander verknüpft:

a. Lernende mit Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderung
Lernschwierigkeiten beinhalten sowohl Probleme mit der Erfassung und Verarbeitung schulischer Inhalte als auch Schwierigkeiten betreffend Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung, Motorik, Arbeitstechniken, Motivation und Emotionalität. Die Integrative Förderung bietet Unterstützung im Bereich der Sach- und Selbstkompetenz.
 
b. Lernende mit Teilleistungsschwächen
Als Teilleistungsschwächen gelten u.a. Lese- und Rechtschreibschwächen oder Rechenschwächen bei durchschnittlichen schulischen Leistungen und durchschnittlicher Intelligenz. Die Integrative Förderung bietet hier eine Stütze im Bereich der Sach- und der Selbstkompetenz. Sie nimmt auch Einfluss auf die didaktische und methodische Gestaltung des Unterrichts (Nachteilsausgleich, individuelle Lernziele usw.).
 
c. Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten
Ziel ist die Integration von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten in die Regelklasse, so dass diese eine erfolgreiche schulische Laufbahn gestalten können. Die Integrative Förderung ist eine Hilfestellung im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz.
Wichtige Hinweise dazu finden sich in der entsprechenden Umsetzungshilfe der DVS (s. unter 1 Grundlagen).
 

4.2.3 Rollen, Rechte und Pflichten

Unterrichtsteam: Klassenlehrperson, Fachlehrperson, IF-Lehrperson
Das jeweilige U-Team ist gemeinsam für die schulische Unterstützung und Förderung zuständig. Die Hauptverantwortung trägt die Klassen-LP, die Zuständigkeiten können in gegenseitiger Absprache auch verändert werden. Folgende Aussagen sind gültig:

Das Unterrichtsteam…

  • fördert ein Unterrichtsklima, das dem pädagogischen Verständnis der Schule Altishofen nachlebt.
  • trifft gemeinsame Absprachen in Bezug auf Unterrichtsplanung, -durchführung und –nachbereitung.
  • vereinbart wöchentliche Planungs- und Besprechungsgefässe.
  • trifft Absprachen in Bezug auf Gespräche mit betroffenen SuS.
  • trifft Absprachen in Bezug auf Gespräche mit betroffenen Erziehungsberechtigten.
  • trifft Absprachen in Bezug auf weitere Unterstützungsmassnahmen mit Schuldiensten und weiteren Stellen.
  • legt Massnahmen zur Förderung von SuS mit speziellen Bedürfnissen fest, setzt sie im Unterricht um und beurteilt die Ergebnisse.
  • dokumentiert die Laufbahn aller SuS an der Schule Altishofen. Dabei verwendet es die offiziellen Dokumente (des Kantons Luzern, der Schule Altishofen).
  • gestaltet gemeinsam den Übergang in den nächsten Zyklus und trifft Absprachen mit den abnehmenden Lehrpersonen / Schulen.
 
Die Klassenlehrperson
Die Klassenlehrperson hat die Hauptverantwortung und trägt alle nötigen Informationen für die Förderung der Lernenden mit speziellen Bedürfnissen zusammen.
  • Sie unterrichtet gemeinsam mit der IF-Lehrperson auch im Teamteaching.
  • Sie plant und gestaltet bei Lernenden mit geringen speziellen pädagogischen Bedürfnissen in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson die Kontakte zu den Erziehungsberechtigten.
  • Sie stellt aufgrund der Lernzielvereinbarung in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson das Schulzeugnis aus und bespricht und ergänzt mit ihr den Lernbericht.
  • Sie ist dafür verantwortlich, dass ein Übergabegespräch bei Stufenwechsel zwischen allen Beteiligten (IF-Lehrperson / Klassenlehrperson) stattfindet.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern rechtzeitig über die Einführung der integrativen Förderung.
Die IF-Lehrperson
Schwerpunkt Prävention:
Die IF-Lehrpersonen unterstützen die Lehrpersonen darin, Stärken und Förderbedarf der Lernenden frühzeitig zu erkennen. Sie ermöglichen das ressourcenorientierte Entwickeln der Stärken und das Übertragen auf andere Lernfelder.
Schwerpunkt Förderung Lernender mit besonderem Förderbedarf:
Die IF-Lehrpersonen leiten die umfassende Situationsklärung, sammeln, sichten und ordnen Unterlagen und Dokumente und bereiten individuell angepasste Förderpläne vor. Diese orientieren sich möglichst nahe am Klassenstoff.
Schwerpunkt Elternmitarbeit:
Die IF-Lehrpersonen unterstützen die Klassenlehrperson in der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in allen Prozessen (Diagnose, Förderplanung, Umsetzung der Förderung, Vereinbarungen etc). Sie unterstützen die Klassenlehrperson im Begleiten der Lernprozesse.
 
Die Aufgaben der IF-LP sind wie folgt definiert:
  • Gemeinsam mit der Kl-LP erfasst die IF-Lehrperson Lernende mit speziellen Bedürfnissen. Die Erfassungen werden gezielt mittels verschiedener Instrumenten durchgeführt.
  • Die IF-Lehrperson unterstützt und fördert Lernende mit speziellen Bedürfnissen in Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz. Bei Bedarf passt sie in Absprache mit der Klassenlehrperson die Lernziele an die individuellen Fähigkeiten der Kinder an.
  • Sie trägt die Mitverantwortung für die Förderung von Lernenden mit speziellen Bedürfnissen und Begabungen.
  • Sie unterrichtet gemeinsam mit der Klassenlehrperson auch im Teamteaching.
  • Sie dokumentiert, unter Beachtung des Datenschutzes, anhand von Förderdiagnostischen Journalen und Lernberichten den Verlauf der schulischen Entwicklung. Die Vorlagen für die Dokumentation befinden sich im Anhang.
  • Sie gibt bei allfälligem Wechsel die vollständige Dokumentation der betroffenen Kinder, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, an die abnehmende Lehrperson anlässlich eines Übergabegespräches weiter.
  • Sie entlastet, unterstützt und berät die Klassenlehrperson im Schulalltag.
  • Sie plant und gestaltet bei Lernenden mit grossen pädagogischen Bedürfnissen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten und nimmt die Ergebnisse schriftlich auf.
  • Sie stellt den Lernenden in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen individuelle Lernberichte aus.
  • Sie koordiniert verschiedene Massnahmen, die ein Kind betreffen.
  • Sie koordiniert ihre Arbeit mit der DaZ-Lehrperson.
  • Sie berät Lehrpersonen in der Präventionsarbeit.

Die Schülerin, der Schüler…

  • ist am Entscheidungsprozess bezüglich der eigenen Fördermassnahmen beteiligt.
  • besucht die Förderangebote und arbeitet aktiv mit.
  • nimmt an den regelmässig stattfindenden Förder- und Beurteilungsgesprächen teil.

Die Erziehungsberechtigten…

  • werden rechtzeitig in die Prozesse der Fördermassnahmen einbezogen und sind am Entscheidungsprozess beteiligt.
  • leisten ihren Beitrag zur Förderung ihres Kindes und unterstützen die Bemühungen der IF und der Schule.
  • übernehmen ihren Anteil der Verantwortung für die Lernprozesse und fördern ihr Kind bei der Erarbeitung der mit der IF-Lehrperson vereinbarten Lerninhalte.

Die Schulleitung…

  • regelt die organisatorischen Belange wie Einsatz und Stundenplan, Pensen, Material, Räumlichkeiten.
  • ist zuständig für die Umsetzung und Koordination der IF.
  • ist zuständig für die Personalführung.
  • ist für das Casemanagement bei verhaltensauffälligen Kindern verantwortlich.
  • genehmigt die Lernzielanpassung.
  • entscheidet bei Uneinigkeit.
Die Schuldienste
Die Fachpersonen der Schuldienste (Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Kinderarzt und Fachärzte, KJPD) und weiterer Institutionen stehen allen Beteiligten als fachliche Beratung zur Verfügung. Sind bei der Förderung eines Kindes mehrere Fachleute involviert, werden die Massnahmen vom Unterrichtsteam oder der Schulleitung koordiniert.
Bei Bedarf laden die Fachpersonen der Schuldienste nach einer Abklärung alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Auswertungsgespräch und zur Planung der weiteren Fördermassnahmen ein.
 

4.2.4 Beurteilung und Promotion

a) IF als befristete Fördermassnahme
Es gibt SuS, die kurzfristig oder zeitweise eine intensivere Unterstützung durch die IF beanspruchen. Über diese kurzfristige Fördermassnahme werden die Erziehungsberechtigten in der Regel nicht informiert. Die Dauer dieser Fördermassnahme hängt im Wesentlichen von den Bedürfnissen der SuS ab.
 
b) IF und Teilleistungsschwächen
SuS mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibstörung (LRS) oder Rechenstörung (RS) haben Anrecht auf eine längerfristige Begleitung im Rahmen der IF, auch ohne eine Lernzielanpassung. Sie werden nach den Vorgaben des „Nachteilsausgleiches" (Merkblatt DVS) in Prüfungssituationen angemessen entlastet.
 
c) IF und individuelle Lernzielanpassungen
Erreicht ein/e Lernende/r trotz ausgebauter unterstützender Massnahmen die Lernziele des Regelunterrichts nicht, müssen die Lernziele in einem oder mehreren Fächern individuell angepasst werden. Dies geschieht auf Antrag der Kl-LP und der IF-LP (abgestützt auf die Entscheidung des gesamten U-Teams) und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Die Schulleitung genehmigt die Vereinbarung. In der Regel ist eine schulpsychologische Abklärung Grundlage für eine individuelle Anpassung der Lernziele.
Die individuellen Lernziele werden in einer Vereinbarung festgelegt (s. Vorlage Anhang). In den Fächern mit individuellen Lernzielanpassungen ist die IF-Lehrperson für das Definieren der Lernziele zuständig. Diese werden semesterweise in Absprache mit der KL-LP (Fach-LP), den Erziehungsberechtigten und den Lernenden festgelegt. Dabei gilt der Grundsatz, dass wenige Förderziele pro Semester definiert werden, die auch evaluiert werden können.
In diesen Fächern werden erfolgt die Beurteilung der SuS ohne Noten. Die Rückmeldungen erfolgen in einem Lernbericht. Darin werden auch Selbst- und Sozialkompetenz einbezogen. Zusammen mit dem Lernbericht wird die Förderplanung besprochen und vereinbart.
Als weitere Fördermassnahmen stehen offen:
  • Die Möglichkeit der Repetition einer Klasse.
  • Die Dispensation von einzelnen Fächern. Sie wird im Einzelfall geprüft. Im Grundsatz gilt: Zuerst ILZ, dann Dispensation. Die kantonalen Vorgaben (in Bezug auf die Fremdsprachen) sind Grundlage zur Entscheidungsfindung und Vorgehensweise.
Eine Aufhebung der Lernzielanpassung wird jeweils im Zeitraum des Standortgespräches geprüft. Diese kann ins Auge gefasst werden, wenn die Ziele der Regelklasse ohne zusätzliche Hilfen erreicht werden.
Der Übertritt in die Sekundarstufe I wird gemäss dem Übertrittsverfahren und den Absprachen mit den abnehmenden Schulen durchgeführt. Dazu bestehen entsprechende Regelungen: Übergabegespräch mit der Klassen-LP und der IF-LP; Rückgabegespräch nach einem Semester.
 

4.2.5 Datenschutz

Die beteiligten Personen beachten die Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gemäss den rechtlichen Vorgaben.
Die Fördervereinbarung mit Lernbericht und nachfolgender Förderplanung werden in einer Mappe gesammelt und in der Regel ergänzend zum Zeugnis abgegeben. Diese schriftlichen Informationen sind für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern gedacht. Vereinbarungen und Lernberichte werden sorgfältig behandelt, verschlossen aufbewahrt und spätestens drei Jahre nach Beendigung der Integrativen Förderung fachgerecht vernichtet.

 

4.3 Integrative Begabungs- und Begabtenförderung

Die Schule Altishofen bemüht sich grundsätzlich, einen begabungsfreundlichen Unterricht in allen Fächern zu gestalten. Dieser setzt sich aus zwei Stossrichtungen zusammen:

  • Aussergewöhnliche Begabungen und erhöhte Leistungsbereitschaft von SuS werden gefördert und passend heraus gefordert. Das Lernangebot wird für sie angereichert (Compacting, Enrichement).
  • Alle Kinder können ihre Begabungen einbringen. Dazu dient das Gefäss der „Freiarbeit" (nach den Intelligenzen, H. Gardner)

4.3.1 Erkennen von Begabungen

Das Erkennen besonderer Begabungen bei SuS ist nicht immer einfach, da begabte SuS unterschiedliche Fähigkeiten besitzen, diese sich verändern und entwickeln oder sich auch hinter schwierigen Verhaltensweisen verbergen können.
Das Unterrichtsteam ist für das Erkennen von Begabungen zuständig. Ausgehend vom Grundsatz „Stärken stärken bedeutet Schwächen schwächen" gilt es, ressourcenorientiert mit einzelnen SuS zu arbeiten.
Stellt das U-Team bei einem Kind Ressourcen für weiter reichende Leistungen fest, nimmt es Massnahmen nach dem Ablauf „Förderungsschritte Begabungsförderung" in Angriff (Anhang).
 

4.3.2 Elemente der Begabungsförderung

Das pädagogische Verständnis eines begabungsfreundlichen Unterrichts basiert auf folgenden 10 Qualitätsmerkmalen:
  1. Methodenvielfalt: Der Unterricht bedient sich eines breiten Methodenrepertoires (Vielfalt statt Einfalt).
  2. Freiräume: Den SuS werden Freiräume für das entdeckende, schöpferische und spielerische Gestalten gewährt.
  3. Umgangsformen: klare ausgehandelte Regeln, Toleranz und Konfliktbearbeitung
  4. Selbständigkeit und Wahlmöglichkeiten: Aktive Steuerung von Lernprozessen, echte Entscheidungsmöglichkeiten, verschiedenartige Zugänge und Herangehensweisen zu den Lerninhalten
  5. Lernberatung: gelebte Fehlerkultur, Lernumwege werden genutzt, individuelle Beratung von Lernprozessen
  6. Öffnung zur Umwelt: direkte Begegnungen mit dem Lerngegenstand, Nutzung von ausserschulischen Lernorten
  7. Sprachkultur: Aufbau eines differenzierten Wortschatzes, Pflege des Gesprächs, der Schrift, des freien Ausdrucks
  8. Rolle der Lehrperson: vielfältige Ausgestaltung der Rolle, anspruchsvolle Fragestellungen, Teamarbeit
  9. Akzeptanz des Unterrichts: Verständnis des Unterrichts als Gemeinschaftswerk, kluge Zeitnutzung, mehr Qualität als Quantität
  10. Lernumgebungen: Handlungsorientiertes Lernen, Forschungsanlagen, Lernzieldifferenzierung, Eigene Lernzugänge für Kinder, verschiedene Portfolios (Entwicklungs-PF, Talent-PF)

Aus: Urban, K.: Methodisch-didaktische Möglichkeiten der (integrativen) schulischen Förderung besonders begabter Kinder. 1996

a) Auf Klassenebene
Der wichtigste Lernort ist die Klasse, in der ein begabungsfreundlicher Unterricht gepflegt wird. Durch differenzierende Aufgabenstellungen, Anreicherungen der Lernangebote und einem hohen Mass an Differenzierungsmöglichkeiten ist es ausdrückliches Ziel, alle SuS ihren Ressourcen und ihrem Leistungsvermögen entsprechend zu fördern. Speziell erwähnt sei dazu:
  • Differenzierung / Individualisierung: Portfolio erstellen und nutzen, Wochenpläne (mit Anreicherungen), Projektarbeiten (in Gruppen, individuell)
  • Freiräume im Unterricht: nicht sinnloses Üben, sondern zielführend-herausforderndes Arbeiten für begabte SuS (Compacting)
  • Zusatzangebote (Teamteaching): Philosophieren mit Kindern, Computerprogramme, Recherchen zu einem Thema, vielfältige Lernspiele…
  • Expertenstatus in der Klasse: Nutzen der Fähigkeiten im Klassenunterricht

 

b) Auf Schulebene
Alle Stufen der Schule Altishofen pflegen eine reiche Kultur in „Freiarbeiten". Sie basieren auf den Intelligenzen nach H. Gardner. Die Lernsettings dazu sind unterschiedlich und werden je nach Alter, Lernsituation und Fachbereich angepasst.
Das Unterrichtsteam hat auch hier die Verantwortung und die Möglichkeit, weiterführende Massnahmen und Angebote festzulegen, die den Rahmen der Klasse sprengen. So sind altersgemischte Vorhaben über die Lerngruppen hinweg denkbar. Beispiele dazu:
  • Selbständige, begleitete Projektarbeit: Schülerzeitung, Forschertätigkeiten, Vorträge. Die SuS werden von einem Coach begleitet. 
  • Frühzeitiger Eintritt in die Klasse (Unterstufe) oder Überspringen von Klassen.
Wichtig dabei ist, dass die Arbeiten Würdigung erfahren und die Ergebnisse auch in den Klassen Wirkung zeigen.
 

4.3.3 Rollen, Rechte und Pflichten

Unterrichtsteam: Klassenlehrperson, Fachlehrperson, IF-Lehrperson

  • Das Unterrichtsteam gestaltet gemeinsam einen begabungsfreundlichen Unterricht.
  • Das U-Team beurteilt gemeinsam die Situation einzelner SuS. Die Erziehungsberechtigten werden in diese Entscheidungen einbezogen. Bei Bedarf werden Fachpersonen zugezogen.
  • Das U-Team entscheidet über Massnahmen auf Klassen-oder Schulebene gemäss den Förderschritten (Anhang). Nach Bedarf wird die Schulleitung informiert.

Die Schülerin, der Schüler…

  • übernimmt Mitverantwortung für ihr/sein Lernen und steuern den Lernprozess weitgehend eigenständig.
  • steht motiviert für eigene Projekte ein, die sie/er mit Unterstützung eines Lerncoachs umsetzen.

Die Erziehungsberechtigten…

  • unterstützen Ihr Kind und die Bemühungen der Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Die Schulleitung…

  • unterstützt die verschiedenen Projekte im Rahmen ihrer Möglichkeiten
  • plant verfügbare Ressourcen ein.
  • würdigt die Arbeiten aller Beteiligten.

 

4.4 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die Schule Altishofen anerkennt, dass Sprachförderung, Integrationsbemühungen und die Verbesserung des Schulerfolgs Aufgaben sind, die von allen Lehrpersonen wahrgenommen werden müssen. Sprachkompetenz wird in allen Fächern und in allen sozialen Kontexten aufgebaut und erweitert!
Ergänzend zum Sprachunterricht in der Regelklasse werden SuS mit unzureichenden Deutschkenntnissen zusätzlich durch Lektionen im DAZ-Unterricht unterstützt. Dort werden sie im Erwerb und Ausbau der deutschen Sprache sowie der Sprachbewusstheit, der Sprachreflexion und der Sprachlernstrategien durch ELBE-Aktivitäten gefördert.
In einer jährlichen Standortbestimmung mit dem Erhebungsinstrument „Sprachgewandt" wird der DAZ-Bedarf individuell erhoben. Auf dieser Grundlage wird es möglich, den DAZ-Unterricht zielorientiert zu planen und die Lernergebnisse richtig einzuordnen.
 
Um die Erstsprache von Kindern mit Migrationshintergrund zu fördern wird der Besuch der HSK-Unterricht empfohlen. Mit mehr Sicherheit in der Erstsprache wird der Erwerb weiterer Sprachen massgeblich erleichtert. Die Broschüre des Logopädischen Dienstes zum Thema „Zweisprachigkeit" leistet dazu wertvolle Dienste.
 

4.4.1 Formen des DAZ-Unterrichts (kantonale Vorgaben)

a) DAZ-Anfangsunterricht
Er richtet sich an SuS, die über keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse verfügen. Meist sind sie direkt in die Schweiz zugezogen.
Er findet anfänglich meist separativ statt. Die DAZ-LP ist verantwortlich für den Lernstoff. Sie stellt die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit, damit die SuS während des Regelunterrichts möglichst selbständig daran arbeiten können. Wenn nötig entlastet sie den Klassenstoff und passt ihn an das Sprachniveau der SuS an.
 
b) DaZ-Aufbauunterricht
Er richtet sich an SuS, die ihre Deutschkompetenzen weiter entwickeln und vertiefen müssen, um dem Regelunterricht erfolgreich zu folgen.
Er findet weitgehend integrativ in Zusammenarbeit mit der Klassen-LP / Fachlehrperson statt. Wenn es sinnvoll erscheint, kann zeitweise auch separativ gearbeitet werden (Wortschatz, grammatikalisches Phänomen…)
 

4.4.2 Rollen, Rechte und Pflichten

Die DaZ-Lehrperson
Auch hier gilt der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Unterrichtsteams. Die DAZ-Lehrperson ist aufgrund ihrer Qualifikationen (nach Möglichkeiten DaZIK) für folgende spezifische Aufgaben zuständig:
  • Die DaZ-Lehrperson erfasst, unterstützt und fördert Lernende, deren Deutschkenntnisse noch unzureichend sind.
  • Sie erfasst den Stand der Deutschkompetenzen jährlich mit dem Erhebungsinstrument "Sprachgewandt".
  • Sie verwertet die Ergebnisse der Sprachstandserfassung für die Planung des Regelunterrichts mit der K-LP / den Fach-LP.
  • Sie entlastet, unterstützt und berät die Klassenlehrperson im Schulalltag.
  • Sie koordiniert ihre Arbeit mit der IF-Lehrperson.
  • Sie stellt der Klassenlehrperson bei Bedarf einen speziellen Lernbericht aus.
  • Sie gibt bei allfälligem Wechsel die vollständige Dokumentation der betroffenen Kinder, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, an die abnehmende Lehrperson anlässlich eines Übergabegespräches weiter.

Die Schulleitung...

  • setzt die Angebote gemäss den Grundlagen des DAZ-Unterrichts (Verordnung der Förderangebote) ein (siehe Erläuterungen in den Kasten).
  • plant den jährlichen Bedarf der DAZ-Lektionen nach den Ergebnissen des Erhebungsinstruments „Sprachgewandt". Auf Veränderungen der Situation reagiert sie, in Absprache mit der Schulverwaltung, angemessen und lösungsorientiert.

 

5 Integrierte Sonderschulung (IS)

Lernende, die trotz ihrer Behinderung in der Lage sind, mit Hilfe von integrativen sonderpädagogischen Massnahmen dem Unterricht innerhalb der Regelklasse zu folgen, werden in der Regel integriert geschult.
Die Sonderschulen stellen dafür behinderungsspezifisch ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Die Integrative Sonderschulung IS orientiert sich am kantonalen Konzept für die Sonderschulung, DVS, Luzern 2012. Häufig ergeben sich auch viele individuelle Fragestellungen.
Grundsätzlich strebt die Schule Altishofen eine Bündelung der Förderressourcen in den verschiedenen Bereichen an und ist daher bestrebt, die IF-Lektionen an einer Klasse mit IS optimal zu koordinieren.
 

6 Beurteilung der Wirkung der Förderangebote

Die Wirkung der Förderangebote an der Schule Altishofen wird regelmässig überprüft. Hierfür stehen verschiedene Absprachen und Instrumente zur Verfügung. Diese Evaluation erfolgt in Absprache mit der Schulleitung. Sie ist verpflichtet, die Schulpflege über die Ergebnisse zu informieren. Als Instrumente dazu dienen:
  • SchülerInnen-Befragung
  • Befragung der Erziehungsberechtigten
  • Reflexionen im Unterrichtsteam, Gesamtteam
  • Institutionalisierte Übergabegespräche, bewusste Gestaltung von Übergängen
Qualitätsentwicklung

Instrumente der Qualitätssicherung an der Schule Altishofen

 Im Folgenden werden die verwendeten Instrumente (und Beispiele dazu) zur Qualitätssicherung an der Schule Altishofen vorgestellt:

1. Interne Evaluation

Sie liegt bei der Schulleitung. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Zielsetzungen jeweils überprüft werden. Sie nutzt für diese Auswertung folgende Instrumente/Zeitgefässe:

  • Besprechungen im LAK: Auswertungskonferenzen
  • Befragung der Lehrpersonen (mündlich/schriftlich), z.B. im MAG
  • Auftrag an die Q-Gruppen: Rückmeldung über das Protokoll
  • Auftrag zur Hospitation: Einbezug im MAG

 

2. 360°-Feedback

  • SchülerInnen-Befragung: Die SuS werden jährlich in der 1., 3. und 5. Klasse schriftlich befragt.
  • Eltern-Befragung: Die Eltern werden in den ungeraden Schuljahren mittels Fragebogen zum Unterricht an der Klasse und zum Wohlbefinden gegenüber der Schule als Ganzes befragt. Die Ergebnisse werden den befragten Eltern am Elternabend durch die Lehrperson vorgestellt. Sie nimmt auch gleich dazu Stellung: Begründungen, Erklärungen, Veränderungsbedarf….
  • Hospitationen durch eine andere Lehrperson (kollegiale Beratung) – mit Auftrag von der Schulleitung: Anfangs Schuljahr teilt die Schulleitung die Hospitations-Tandems ein. Meistens liefert sie einen Auftrag mit, der direkt mit den Zielsetzungen des Schuljahres in Verbindung steht (zB zu Beurteilung nach LP 21). Im MAG oder LAK erfragt die Schulleitung die Wirkung.
  • U-Teams/Stufenteams, Zusammenarbeit an der Klasse/auf der Stufe: Diese beiden Gruppen sind fix installiert und pflegen für das ganze Jahr eine intensive Zusammenarbeit in der Planung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts. Es werden dabei auch Fragen der Unterrichtsentwicklung bearbeitet (zB Einführung LP 21).
  • Q-Gruppen mit übergeordneten Zielsetzungen für die ganze Schule und Aufträgen von der Schulleitung: Diese beiden Gruppen stellt die Schulleitung je nach Zielsetzungen des Schuljahres passend zusammen. Meist werden sie stufenübergreifend gebildet, um den Austausch anzuregen. Beide Q-Gruppen werden durch eine Lehrperson geleitet. Diese erhalten die Aufträge direkt von der Schulleitung und erstellen zuhanden der Schulleitung Protokolle. So erhält die Schulleitung Einblick in die Arbeit und Wirkung der Q-Gruppen.
  • Selbsteinschätzung durch die Lehrperson/Vorbereitung auf das MAG: Die Lehrperson hält ihre Reflexionen fest. Zudem bereitet sie sich mit einer Selbsteinschätzung zielführend auf das Mitarbeiterinnengespräch vor.
  • Schulbesuch mit Gespräch durch die Schulleitung (jährlich): Die Schulleitung eröffnet den Lehrpersonen im Voraus, auf welche Aspekte sie im Unterricht achten wird (Raster wird abgegeben). Diese gründen auf den Zielen der Unterrichtsentwicklung der Schule Altishofen. In einem stündigen Gespräch werden die Beobachtungen gemeinsam ausgewertet.
  • MitarbeiterInnen-Gespräch mit der Schulleitung (jährlich): Nach den kantonalen Vorgaben wird das Gespräch vorbereitet und durchgeführt. Dabei wird abgewechselt zwischen einem MAG und einem Standortgespräch (anderer Bogen). Die Akten werden danach zwischen Schulleitung und Mitarbeitende unterzeichnet und einander übergeben.
  • Gemeinsame Weiterbildungen (letzte Woche Sommerferien): Die wichtigen Weiterbildungen zur Schulentwicklung finden in der letzten Woche der Sommerferien statt (Präsenzpflicht der Lehrpersonen). In dieser Woche werden auch gemeinsame Vorhaben geplant und Vereinbarungen getroffen und überprüft.
  • Rückmeldungen von Seiten der Behörden: Die Behörden kommen auf die Schulleitung zu, wenn sie Veränderungsbedarf orten. An den Sitzungen werden die Anliegen thematisiert und das weitere Vorgehen vereinbart.
  • Rückmeldungen vom Elternrat: Der Elternrat richtet Anliegen an die Schulleitung (mit im Vorstand). Die Schulleitung sucht geeignete Wege, wie die Betroffenen eingebunden werden können.

 

3. Umgang mit Beschwerden

  • Einschätzung der Eltern (Fragebogen): Die Schulleitung wertet die Einschätzungen zu „Die Schule als Ganzes“ aus den Elternrückmeldungen aus. Sie stellt diese den Eltern vor (Elternbrief, an Elternabenden,…). Bei Bedarf leitet sie die nötigen Veränderungen ein.
  • Beschwerden direkt an die Schulleitung: Wenn Eltern direkt an die Schulleitung gelangen, dann sucht die Schulleitung das Gespräch. Die Eltern bringen dann ihr Anliegen vor und es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Dabei hält sich die Schule Altishofen an ein Ablaufschema, das an einer Weiterbildung von „Schule und Elternhaus“ eingeführt wurde. Es gilt für die Schule Altishofen als verbindliches Instrument im Umgang mit schwierigen Situationen/Beschwerden. Die Schulleitung erstellt von diesen Aussprachen bei Bedarf eine Aktennotiz. Die getroffenen Vereinbarungen werden regelmässig überprüft.
  • Beschwerden an Lehrpersonen: Die Lehrperson bearbeitet diese im direkten Kontakt mit den Eltern (nach dem gleichen Lösungsschlüssel). Bei Uneinigkeit oder nicht befriedigendem Konsens kann die Schulleitung eingeschaltet werden. Sie übernimmt dann die Fallführung und überwacht den weiteren Verlauf.

 

Abkürzungen:

SuS: Schülerinnen und Schüler
MAG: Mitarbeitergespräch
LAK: Lehrerarbeitskreis (Sitzung alle 2 Wochen)
U-Teams: Unterrichtsteams (Klassenlehr- und Fachlehrpersonen)
 

Altishofen, den 02.08. 2017                Schulleitung Altishofen, Hanspeter Wandeler