Öffentliche Infos

 

 

Schule Altishofen
Schulleitung und Schulpflege

 

Altishofen, den 6. Februar 2012

 

Wichtige Neuerung: erweiterte Regelung zur Schulhausordnung

Geschätzte Eltern

Gerne gelangen wir mit einer neuen Regelung an Sie, die an der Schule Altishofen nach den Fasnachtsferien in Kraft gesetzt wird.

Schulweg und Fahrdienst für die Kinder:

In unserer gültigen Schulhausordnung (SJ 2007/08) sind Ausführungen zum Schulweg zu finden:

Laut Gesetz liegt die Verantwortung, Aufsicht und Haftung für den Schulweg bei den Erziehungsberechtigten. Die Schule Altishofen steht für folgende Regelungen ein:

Wir vetreten nach wie vor mit Nachdruck die Haltung, dass die tägliche Bewältigung des Schulweges ein wichtiges Erfahrungsfeld für jedes Kind ist, auch im sozialen Bereich. Deshalb verlangen wir, dass ein Fahrdienst nur in Ausnahmefällen geleistet wird.
Um das grosse Gefahrenpotenzial zu entschärfen und die Zufahrt sicherer zu gestalten haben Schulpflege und Schulleitung gemeinsam ein neues Konzept verabschiedet. Nach den Fasnachtsferien gelten folgende Regelungen:

 

 

Die neuen Vorgaben für die Fahrdienste treten
nach den Fasnachtsferien auf den 27. Februar 2012
in Kraft und ergänzen die Schulhausordnung vom 30. Januar 2008.

 

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Bemühungen um die Sicherheit der Kinder tatkräftig unterstützen.

 

Im Namen der Schulpflege und Schulleitung

 

 

Hanspeter Wandeler

 

 

 

Eintritt in den Kindergarten

Mit dem neuen Schuljahr 2012/13 verändern sich die Vorgaben in Bezug auf das Eintrittsalter in den Kindergarten. Hier der entsprechende Auszug aus dem „Gesetz über die Volksschulbildung, SRL 400a“:
§ 12: Schuleintritt
1          Kinder, die vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
2          Die Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen.
3          Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.

Das Eintrittsalter bleibt im Regelfall also gleich, und die Eltern dieser Kinder werden durch die Schulleitung schriftlich kontaktiert. Wenn Sie sich über die Anforderungen für einen früheren Eintritt in den einjährigen Kindergarten erkundigen möchten, dann wenden Sie sich bis Ende März 2012 an die Schulleitung, Hanspeter Wandeler, 062 / 756 60 66.

 

 

 

Schulhausregeln für die Schule Altishofen

Erarbeitet unter Mitwirkung:

- der SchülerInnen
-
der Lehrpersonen
- der Behörden
- des Hauswarts

 

Grundsätze

Wo Menschen zusammen leben, sind Regeln nötig. Sie helfen uns im Umgang
miteinander und sichern den Freiraum des Einzelnen. Dabei gilt:
Ich verhalte mich gegenüber den andern so, wie ich es mir selber wünsche,
behandelt zu werden.

Die Schule Altishofen ist ein Ort der Begegnung. Auf dem Schulareal wird auch in der Freizeit gespielt.

Wir regeln nur so viel wie nötig. Diese Vorgaben gelten für alle.
Alle übernehmen dafür Verantwortung.

Wir nehmen Rücksicht auf unsere Mitwelt: Menschen, Natur, Räume und Materialien.
Wir gehen damit sorgfältig um. Wir begegnen einander mit Respekt und tragen Sorge
zu eigenem und fremdem Eigentum.

Wir nehmen die Bedürfnisse der Gemeinschaft und unsere eigenen Bedürfnisse ernst.

Wir achten auf die gegenseitige Sicherheit und bringen niemanden in Gefahr.

Um die Regeln einzuhalten, wählen wir folgenden Weg:

- Ich vergewissere mich selber über die Regeln.
- Ich frage andere Kinder oder Erwachsene nach der Regelung.
- Wenn etwas beschädigt wurde, dann melde ich es.
- Ich stehe für ein Fehlverhalten ein.
- Ich kann Hilfe anfordern, wenn ich die Situation nicht alleine bewältigen kann.

__________________________________________________________

1. Schulareal (s. Plan)
Das Schulareal (Pausenplatz) wird wie folgt eingegrenzt:
- Treppe Feuerwehrmagazin und Weglein zum renovierten Schulhaus
- Werkraum: bis zu den Veloständern hinten
- Sportplatz (roter Patz) mit Laufbahn + Rasen mit Spielplatz (öffentlich)
- Treppe gegen Strasse mit dabei, wird für Spiele gebraucht
- Hartplatz hinter dem Schulhaus: kein Pausenplatz sondern Parkplatz
- Verbindung vom oberen zum unteren Pausenplatz: über den Treppenabgang
bei der Rondelle, nicht über das Trottoir

2. Aufenthalt auf  dem Areal
- Vor dem Unterricht:
Bei Schulbetrieb können die Kinder am Morgen ab 7.30 Uhr auf dem Areal sein,
am Nachmittag ab 13 Uhr.
- Nach dem Unterricht:
Am Ende des Schulvormittags (11.30) dürfen die Kinder noch bis 11.45 Uhr auf dem Areal verweilen.
Am Nachmittag vereinbaren die Kinder mit ihren Eltern, wie lange sie auf dem Schulareal verweilen dürfen.

Den Abfall werfen wir in die Abfalleimer auf dem Areal.
Der rote Sportplatz und die Rennbahn dürfen nicht mit Rädern befahren werden, da der Belag Schaden leidet.

3. Zugänge auf das Schulareal
Aus Sicherheitsgründen gilt:
- Mit dem Fahrrad gilt nur die Strasse als Zu- und Wegfahrtsweg zum Schulhaus.
Alle anderen Zu- und Wegfahrtswege (Löwen, Bibliothek) sind nicht zulässig.
- Zu Fuss kommen die Kinder auf dem Trottoir zum Schulhaus. Sie verlassen das Schulhaus
auch auf dem Trottoir (nicht über Weg Löwen).
- Beim Wegfahren vom Schulhaus müssen die Vortrittssituation und die parkierten Autos
unbedingt beachtet werden.
- Die Gemeinde hat Weisungen zum Parkieren der Autos auf dem Schulareal erlassen.
Es stehen acht Parkplätze beim Feuerwehrlokal zur Verfügung. Sonst müssen die Fahrzeuge
auf dem Hartplatz parkiert werden.

4. Schulweg
Laut Gesetz liegt die Verantwortung, Aufsicht und Haftung für den Schulweg bei den Erziehungsberechtigten.
Die Schule Altishofen steht für folgende Regelungen ein:

1.
Der Schulweg ist ein wichtiger Raum für Lebenserfahrungen und stärkt
die Eigenverantwortung des Kindes.
2.
Der Schulweg ist ein wichtiger Beitrag zur täglichen Bewegung und der Gesundheit des Kindes.
Deshalb soll er zu Fuss oder mit dem Fahrrad (ab der 1. Klasse) zurück gelegt werden.
3.
Kinder, die einen weiteren Schulweg als 1 km haben, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Wir empfehlen keine anderen Transportmittel, da sie weniger sicher sind.
4.
Das Tragen eines Velohelms ist gesetzlich noch nicht vorgeschrieben. Die Eltern werden
in ihrer Erziehungsverantwortung aufgefordert, das korrekte Tragen eines Velohelms
von ihren Kindern zu verlangen.
5.
Aus Sicherheitsgründen hat die Schulleitung in Absprache mit der Schulpflege Altishofen
für Klassenaktivitäten mit dem Fahrrad ein Velohelm-Obligatorium erlassen.
6.
Für Aktivitäten ausserhalb der Schulzeit auf dem Schulareal können alle die Fahrräder benutzen.
Dies gilt auch, wenn man gleich im Anschluss an den Unterricht Musikstunde o.ä. hat.
7.
Auf dem Schulareal werden die Fahrräder in die Veloständer gestellt.

5. Unser Umgang miteinander
Die Stopp-Regel zählt für die Kinder der Schule Altishofen während der ganzen Unterrichtszeit
und auf dem ganzen Schulareal. Wir halten die Stoppregeln auch auf dem Schulweg ein.

6. Verhalten in den Räumen / Gängen
In den Räumen halten wir Ordnung und lüften regelmässig. Die Geräte werden
durch die Lehrperson bedient. An den Wochenenden werden die Storen herunter gelassen.
Wir verhalten uns ruhig, damit die anderen Klassen nicht gestört werden.
Beim Gehen achten wir auf die gegenseitige Sicherheit: ohne Rennen und Stossen.
Die Spezialräume Bibliothek, Ressourcenraum, Computer-Raum und der Werkraum sind abgeschlossen.

7. Ordnung im Gang
In den Garderoben halten wir Ordnung mit den Schuhen, Kleidern und Taschen.
Die Schirme kommen in die Ständer.

8. Regelungen mit Schuhen
In den Räumen tragen wir in der Regel Hausschuhe. Im Werkraum tragen wir
aus Sicherheitsgründen Schuhe.
Wenn es draussen nass ist, darf man nur mit Schuhen die Schulhäuser wechseln.
Turnhallen: Wir tragen saubere Turnschuhe, die nicht abfärben, nicht die gleichen wie draussen.
Regelungen zur Turnhalle: Reglement der Gemeinde Altishofen über die Benützung
der Schul- und Mehrzweckanlage Altishofen, Mai 2000,
siehe unter: www.altishofen.ch (HomePage der Gemeinde Altishofen)

9. Pause
Alle Kinder gehen nach draussen während der ganzen Pausenzeit. Die Pausenverpflegung
wird draussen eingenommen, ausser es gelten andere Regelungen (Unterstufe).
Die Spielkiste/der Spielschrank werden bei regnerischer Witterung nicht geöffnet,
damit die Spielgeräte keinen Schaden leiden.
Wir stören die Spiele der anderen Kinder nicht. Zum Mitspielen darf man anfragen.
Fussball wird nur auf dem roten Sportplatz gespielt.

10. Schneeregeln
Grundsatz: Unterer Pausenplatz mit Schneespielen (Rasenfläche) – oberer Pausenplatz
ohne Schneespiele. Es werden keine Schneebälle gegen Fassaden geworfen.
Bei Bedarf erlässt der SchülerInnen-Rat in Absprache mit den Lehrpersonen weitere Regelungen.

11. Musikabspielgeräte / Handys
Wir empfehlen, diese Geräte nicht in die Schule mitzunehmen. Während der Unterrichtszeiten
und in der Pause sind sie nicht in Gebrauch, ansonsten werden sie von der Lehrperson eingezogen.
Auf Verlangen der SchülerIn wird das Gerät am Ende der Unterrichtszeit wieder ausgehändigt.

12. Störende / gefährliche Gegenstände
Grundsatz: Störende oder gefährliche Gegenstände können von der Lehrperson eingezogen
und auf Verlangen bei Unterrichtsende wieder zurück gegeben werden. Bei massiven
oder anhaltenden Störungen werden die Gegenstände durch die Schulleitung beschlagnahmt.
Sie informiert die Eltern schriftlich darüber. Die Rückgabe erfolgt auf Termin
in Begleitung der Erziehungsberechtigten.

13. Regelverstösse
Regelverstösse werden der Klassenlehrperson gemeldet. Sie handelt nach dem Grundsatz
der Verhältnismässigkeit. Im Wiederholungsfall kann die Schulleitung einbezogen werden.
Alle weiteren Massnahmen richten sich nach dem kantonalen Verfahrensweg.

14. Grundlagen
Als Grundlagen für diese Schulhausregeln dienten die kantonalen Verordnungen,
Richtlinien und Merkblätter, die für die Schulen des Kantons Luzern als Vorgaben gelten.
Siehe dazu unter: www.volksschulbildung.lu.ch. (Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern).
Auch Weisungen der Polizei kamen zur Anwendung.

15. Genehmigung / In Kraftsetzung
Diese Schulhausregeln werden durch die Schulpflege Altishofen
auf das Kalenderjahr 2008 in Kraft gesetzt. Die Verantwortung des Vollzugs
liegt bei den Lehrpersonen, der Schulleitung und den Behörden.
Eine Überarbeitung dieser Schulhausregeln erfolgt auf Antrag der Schulleitung oder der Schulpflege.

 

Altishofen, den 30. Januar 2008
Der Präsident der Schulpflege Altishofen: Markus Stutz

 

 

 

 

 

 

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